Bei Pflegegrad 1 übernehmen wir die hauswirtschaftliche Hilfe, die von der Krankenkasse übernommen wird. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind wir mit der Bezugspflege für Sie da, die von der Pflegekasse übernommen wird.
Frisches Wissen rund um die Pflege
Was ein Pflegegrad ist und wie eine Bezugspflege aussehen kann
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, kommen viele Fragen auf einmal zusammen. Wie wird der Pflegegrad berechnet? Was versteht man unter einer Beeinträchtigung? Wie kann eine vollumfängliche Bezugspflege über Jahre hinweg aussehen?
Wir geben Ihnen hier einige erste Informationen, mit denen Sie sich gut auf ein Beratungsgespräch vorbereiten können.
Was der Pflegegrad ist – und wie er berechnet wird
Auch wenn manche Menschen nach wie vor von Pflegestufen sprechen, gibt es diese bereits seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. Um die Pflege besser an den individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten anzupassen, wurden damals die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt.
Berechnet werden die Pflegegrade nach einem Punktesystem und geprüft werden dafür 64 Kriterien. Hierbei geht es vor allem darum, wie gut ein Mensch sich im Alltag selbst versorgen kann, ob er in der Lage ist, sich selbst zu waschen, anzuziehen und sich ein Essen zuzubereiten, wie stark die Einschränkungen in motorischer und kognitiver Hinsicht sind und wie groß der Bedarf an pflegerischer Hilfe ist.
Die Pflegegrade werden nach einem Punktesystem wie folgt aufgeteilt.
- Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte):
Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte):
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte):
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte):
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte):
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung