Infos zur Pflegeversicherung 2/3

Welche Leistungen Sie erhalten können.

Die Pflegekassen bieten verschiedene Arten von Leistungen an. Welche Sie nutzen wollen, müssen Sie in der Regel schon bei der Antragsstellung wählen.

Geldleistung: Jeden Monat erhalten Sie von der Pflegekasse Pflegegeld (je nach Pflegestufe 215 Euro, 420 Euro oder 675 Euro), das den Aufwand für die von Ihnen selbst übernommene Pflege decken soll. Je nach Pflegestufe müssen Sie sich regelmäßig (Stufe 1 und 2 alle 6 Monate, bei Pflegestufe 3 jedes Vierteljahr) von einem zugelassenen Pflegedienst beraten lassen. Der Pflegedienst untersucht dabei auch, ob die Pflegesituation gesichert ist, und teilt dies der Pflegekasse mit. Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, übernehmen wir gerne diese Aufgabe.

Sachleistung: Ein zugelassener Pflegedienst, z.B. der Pflegedienst Häusliche Krankenpflege Johanna Scheiba, wird von Ihnen mit der Pflege beauftragt. Je nach Pflegestufe kann der Pflegedienst seine Leistungen der Pflegekasse in Rechnung stellen (Stufe 1: 420 Euro, Stufe 2: 980 Euro, Stufe 3: 1.470 Euro).

Kosten, die darüber hinausgehen, oder Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung vorgesehen sind, müssen Sie selbst tragen. In Einzelfällen oder zur Vermeidung von Härtefällen, wenn etwa im Endstadium einer Krebserkrankung regelmäßig mehrfach auch nachts Hilfe benötigt wird, können zusätzliche Pflegesachleistungen (bis insgesamt 1.918 Euro) gewährt werden.

Kombinationsleistung: Sie beauftragen einen Pflegedienst, lediglich bestimmte Leistungen zu erbringen, die nur einen Teil des monatlichen Sachleistungsetats Ihrer Pflegestufe aufbrauchen. Das übrige Pflegegeld können Sie sich auszahlen lassen, um damit Ihren restlichen Pflegeaufwand abzudecken. Gerne planen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Aufgabenteilung in Ihrem Fall sinnvoll ist - und beraten Sie, wie Sie Ihre Pflegeaufgaben am besten durchführen.

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